Der Beschwerdeführer ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Hinderung einer Amtshandlung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hausfriedensbruchs, Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und Beschimpfung. Nebst dem laufenden Verfahren wegen Sachbeschädigung liegen aktuell mehrere neue Strafanzeigen wegen der bereits genannten Delikte sowie wegen Missachtens der Maskenpflicht vor. In seiner Stellungnahme stellt der Beschwerdeführer selber nicht in Abrede, erneut straffällig zu werden. Damit bestehen äusserst gewichtige Indizien dafür, dass er auch künftig in Straftaten verwickelt sein wird.