Untauglich sei die DNA-Analyse, weil aus einer vorhandenen DNA auf den Bodenmarkierungen keinerlei Rückschlüsse auf die Tathandlung gezogen werden könnten. Die Markierungen hätten sich auf einem rege frequentierten öffentlichen Platz befunden, weshalb sich dort die DNA zahlreicher Passanten finden dürfte, welche mit der Anlasstat nicht das Geringste zu tun hätten. Die vorhandene DNA biete somit keinen Rückschluss auf die Täterschaft bezüglich der Anlasstat.