Das DNA-Profil kann so Irrtümer bei der Identifikation einer Person und die Verdächtigung Unschuldiger verhindern. Es kann auch präventiv wirken und damit zum Schutz Dritter beitragen (Urteile des Bundesgerichts 1B_17/2019 vom 24. April 2019 E. 3.3; 1B_13/2019 vom 12. März 2019 E. 2.1). 4.3 Die DNA-Probenahme und -Profilerstellung sowie die Aufbewahrung der erhobenen Daten stellen Grundrechtseingriffe dar. Tangiert werden das Recht auf persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BV; SR 101]) und auf informationelle Selbstbestimmung (Art.