3. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, auf dem Bundesplatz angebrachte Bodenmarkierungen entfernt und dadurch beschädigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ordnete die DNA-Analyse einerseits mit der Begründung an, sie diene dem Spurenabgleich und somit der Klärung der Anlasstat. Ausserdem sei der Beschwerdeführer mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Beschimpfung, Hausfriedensbruchs, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Hinderung einer Amtshandlung. Aufgrund dessen bestehe eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Begehung von weiteren Vergehen oder Verbrechen, für deren Aufklärung seine DNA hilfreich sein könnte.