Sein Rechtsbegehren lautete wie folgt: Die Verfügung vom 1. Dezember 2020 der Staatsanwaltschaft Bern betreffend erkennungsdienstlicher Erfassung des Beschwerdeführers, inkl. Abnahme eines Wangenschleimabstrichs und Erstellung einer DNA-Probe sei aufzuheben. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -