Die Auskunft der Polizei, dass Daten verloren gehen können, wenn Geräte «gehackt» werden müssen, war schlicht korrekt. Ebenfalls zielt die Rüge der unvollständigen Protokollierung ins Leere. Selbst wenn nicht jedes gesprochene Wort im Protokoll erwähnt sein sollte, übte die Polizei durch ihre Angaben keinen unrechtmässigen Druck aus: In seiner Replik führt der Beschwerdeführer bezeichnenderweise selber aus, er habe vor allem auf die Siegelung verzichtet, weil ihm gesagt worden sei, dass durch eine Siegelung die Zeitspanne bis zur Rückgabe der Geräte verlängert werde. Darin ist keine Druckausübung erkennbar.