BK 19 207 vom 13. Mai 2019 betreffend Verzicht Privatklage). Demgemäss könnte sich der Beschwerdeführer auf eine Ungültigkeit seines Verzichtes auf Siegelung nur dann berufen, wenn seine Erklärung auf einem durch Täuschung oder unrichtige behördliche Auskunft hervorgerufenen Irrtum beruht oder durch eine Straftat veranlasst wurde.