3 macht der Beschwerdeführer geltend, es sei im Zuge der Frage nach einer Siegelung während seiner Einvernahme zu einer Druckausübung durch die Polizei gekommen. Die Frage, ob ein Siegelungsgesuch vorliegt, kann jedoch offen bleiben, falls der Beschwerdeführer gültig auf eine Siegelung verzichtet hat. Die Beschwerdekammer ist in verschiedenen Entscheiden zum Schluss gekommen, dass Verzichte auf ein strafprozessuales Recht grundsätzlich in analoger Anwendung von Art.