2 vorderhand auf das Anbringen zweier Tags. Dies sei am 24. November 2019 durch die Polizei festgestellt worden. Es handle sich um eine Bagatelle. Ausserdem sei die Hausdurchsuchung vom 21. Januar 2020 unverhältnismässig gewesen. Das gleiche gelte hinsichtlich der gleichentags durchgeführten Einvernahme.