Im Einvernahmeprotokoll sei folgender Satz nicht erwähnt: «Wenn Sie uns das Codewort nicht freiwillig geben, um das Handy und den Laptop zu öffnen, kann es sein, dass wenn die Spezialisten, die das öffnen können, alle Daten eventuell löschen». Erst im Nachhinein sei dem Beschwerdeführer aufgefallen, dass dieser Satz (und andere Bemerkungen und Fragen) nicht festgehalten worden seien. Es bestehe die Gefahr der Ausforschung seiner Persönlichkeit durch Einsicht in Chats, Fotos, Nachrichten, Telefonverbindungen etc.