1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung (Sprayereien). Am 21. Januar 2020 stellte die Kantonspolizei anlässlich einer Einvernahme des Beschwerdeführers ein Mobiltelefon iPhone SE sowie ein MacBook Air sicher. Am 31. Januar 2020 verfügte die Staatsanwaltschaft separat die Beschlagnahme sowie die Durchsuchung dieser Geräte. Gegen die Beschlagnahmeverfügung erhob der Beschwerdeführer am 10. Februar 2020 Beschwerde; nur diese war mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.