5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, trägt der Beschwerdeführer. 3. Der Beschuldigten wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahrens eine Entschädigung von CHF 1’500.00 ausgerichtet.