Aus den in diesem Zusammenhang von der BVE beim beco Berner Wirtschaft, Immissionsschutz (nachfolgend: beco), eingeholten Auskünften (vgl. Fachbericht vom 13. Dezember 2016) ergibt sich, dass beim Wohnhaus des Beschwerdeführers ein Schallpegel von 53.2 dB(A) erreicht wird. Dies gilt selbst dann noch, wenn alle 12 landwirtschaftlichen Fahrzeuge und 5 Autos während der akustischen Nachtzeit auf den projektierten Platz zu- und wegfahren (vgl. S. 10 f. des Entscheides BVE RA Nr. 110/2016/148 vom 9. März 2017; Faszikel Edition Gemeinde E.__