Die Planungswerte betragen während der akustischen Nachtzeit von 19.00 bis 07.00 Uhr 55dB(A) und während der akustischen Tageszeit von 07.00 bis 19.00 Uhr 65 dB(A). Aus den in diesem Zusammenhang von der BVE beim beco Berner Wirtschaft, Immissionsschutz (nachfolgend: beco), eingeholten Auskünften (vgl. Fachbericht vom 13. Dezember 2016) ergibt sich, dass beim Wohnhaus des Beschwerdeführers ein Schallpegel von 53.2 dB(A) erreicht wird.