3 5. Wie sich aus den Akten ergibt, verfügt die Beschuldigte über mehrere Parzellen (vgl. Entscheid der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion [nachfolgend: BVE; heute: Bau- und Verkehrsdirektion [BVD]] RA Nr. 110/2016/148 vom 9. März 2017 [Grundbuchblatt Nr. F.________; Arbeitszone A3] sowie Entscheid BVE 110/2020/84 vom 9. Dezember 2020 [Grundbuchblatt Nr. G.________; Wohn- und Arbeitszone WA2]). In Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft bestehen keine Hinweise, dass die vom Beschwerdeführer beanstandeten Lärmimmissionen die Parzelle Nr. H.____