3. Der Beschwerdeführer wohnt neben dem Betriebsstandort der Beschuldigten und fühlt sich durch den nächtlichen, insbesondere durch Traktoren verursachten Lärm gestört. Er macht geltend, dass die von der Beschuldigten vorgenommenen Fahrten/Arbeiten gegen Vorschriften des Gemeindepolizeireglements der Gemeinde E.________ (nachfolgend: GPR) über die Einhaltung der Nachtruhe verstiessen. Gemäss Art.