Gegen diese Verfügungen reichte der Straf- und Zivilkläger bei der Staatsanwaltschaft Einsprache ein. Mit Verfügung vom 18. November 2020 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die Beschuldigte wegen Widerhandlungen gegen das Gemeindepolizeireglement der Einwohnergemeinde E.________ ein. Dagegen reichte der Strafund Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 18. Dezember 2020 Beschwerde ein und beantragte, die Verfügung der Staatsanwaltschaft sei aufzuheben und der Staatsanwaltschaft seien zweckdienliche Weisungen zur Weiterführung der Verfahren zu erteilen.