1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 4. Dezember 2020 (ARR 20 406) wird insoweit aufgehoben, als die Untersuchungshaft bis zum 3. Mai 2021 verlängert worden ist, verbunden mit der Feststellung, dass die Haft am 3. Februar 2021 endet. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’500.00, werden zu 3/5, ausmachend CHF 900.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Den Rest, 2/5, ausmachend CHF 600.00, trägt der Kanton Bern.