7 auch unklare Wohn- und Arbeitsverhältnisse dar (HUG/SCHEIDEGGER, Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2020, N. 17 zu Art. 221 StPO). 5.1.2 Das Zwangsmassnahmengericht hielt im angefochtenen Entscheid fest, dass dem Beschwerdeführer nach aktuellem Kenntnisstand die schweizerische Niederlassungsbewilligung C aberkannt und er zur Ausreise nach G.________ (Land) verpflichtet worden sei.