Es wird Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein, in einem allfällig weiteren Haftverlängerungsverfahren darzulegen und zu belegen (u.a. unter Beilage der rechtsmedizinischen Unterlagen), weshalb sich der dringende Tatverdacht der vorsätzlichen oder fahrlässigen Tötung weiter erhärtet hat. Bereits an dieser Stelle sei erwähnt, dass die dürftigen Haftakten je-