Eingang in die Haftakten gefunden haben. Die Eröffnungsverfügung hat lediglich deklaratorische Wirkung und die Strafuntersuchung gilt unabhängig einer förmlichen Verfügung als eröffnet, sobald die Staatsanwaltschaft Zwangsmassnahmen anordnet (BGE 141 IV 20 E. 1.1.3 und 1.1.4). Mit Blick auf das Einvernahmeprotokoll vom 17. November 2020, wonach es sich bei der Einvernahme um eine delegierte Einvernahme gehandelt hat und gegen den Beschwerdeführer ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung zum Nachteil von D.__