Auch dieser Mann stehe im Verdacht, in die Ereignisse involviert gewesen zu sein. Ferner enthalten die Haftakten den Strafregisterauszug des Beschwerdeführers, den Haftantrag und den Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft, das Protokoll der Einvernahme des Beschwerdeführers vom 17. November 2020 sowie das Protokoll der vorläufigen Festnahme vom 12. November 2020. Die Beschwerdekammer geht mit dem Beschwerdeführer einig, dass es sich dabei mit Blick auf den erhobenen Vorwurf der vorsätzlichen Tötung um relativ wenig Akten handelt.