Die Eingaben des Zwangsmassnahmengerichts und der Staatsanwaltschaft wurden dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 23. Dezember 2020 zugestellt. Nachdem der amtlichen Verteidigung am 24. Dezember 2020 Einsicht in die Akten gewährt worden war, reichte diese am 28. Dezember 2020 abschliessende Bemerkungen ein. Die Staatsanwaltschaft verzichtete gleichentags auf das Einreichen einer weiteren Stellungnahme.