_ sinngemäss geltend, dass die Sperrung seines Anschlusses deswegen nicht zulässig sei, weil er trotz Reklamation keine Postrechnungen erhalten habe. […] Nach dem Grundsatz „nulla poena sine lege" kann keine Strafe erfolgen, wenn eine solche gesetzlich nicht vorgesehen ist. Im vorliegenden Fall ist nicht ersichtlich, inwiefern die Auseinandersetzung zwischen B.________ und der A.________ AG um die Sperrung seines Anschlusses strafrechtlich relevant sein könnte. Vielmehr handelt es sich dabei um ein rein zivilrechtliches Problem. Aus diesen Gründen wird das Verfahren nicht an die Hand genommen.