382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: Mit Anzeige vom 12.11.2020 macht B.________ Nötigung, Vertragsverletzung und Betrugsversuch sowie Verstösse gegen die Verfassung und die EMRK geltend. Der Grund für die vorliegende Anzeige liegt darin, dass die A.________ AG die Rechnungen für den Anschluss nur noch per SMS und nicht per Postrechnung versendet habe. Weiter macht B.________ sinngemäss geltend, dass die Sperrung seines Anschlusses deswegen nicht zulässig sei, weil er trotz Reklamation keine Postrechnungen erhalten habe.