1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Beschwerdeführer. Sie werden der vom Beschwerdeführer geleisteten Sicherheit entnommen. 3. Der Beschuldigten wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1'844.90 (inkl. Auslagen und MwSt.) durch den Kanton Bern ausgerichtet.