9. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die angefochtene Einstellungsverfügung rechtens ist. Die hiergegen erhobene Beschwerde ist unbegründet und daher abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Mit Blick auf die Kostenfolge ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die festgestellte Verjährung schon vor der Beschwerdeerhebung eingetreten war. 10. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, dem unterliegenden Beschwerdeführer aufzuerlegen