Am 30. April 2019 erweiterte die Staatsanwaltschaft die Untersuchung in rechtlicher Hinsicht um den Tatbestand der falschen Anschuldigung und teilte zeitgleich mit, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland im konnexen Verfahren (PEN 18 437) abgewartet werde. Mit Verfügung vom 7. Oktober 2019 sistierte die Staatsanwaltschaft sodann das Verfahren gegen die Beschuldigte, weil die Hauptverhandlung im Verfahren PEN 18 437 vom 18. September 2018 abgebrochen worden war und auch die auf den 9. April 2019 angesetzte Fortsetzungsverhandlung verschoben werden musste.