Die Staatsanwaltschaft eröffnete am 23. Januar 2019 ein Strafverfahren gegen die Beschuldigte. Am 30. April 2019 erweiterte die Staatsanwaltschaft die Untersuchung in rechtlicher Hinsicht um den Tatbestand der falschen Anschuldigung und teilte zeitgleich mit, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland im konnexen Verfahren (PEN 18 437) abgewartet werde.