Die Beschuldigte hat genau dies getan. Sie ging davon aus, dass ein Einbruch stattgefunden hatte, hinter welchem der Beschwerdeführer stecken könnte. Eine Verurteilung der Beschuldigten wegen falscher Anschuldigung erscheint somit unwahrscheinlich, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen sie zu Recht eingestellt hat. Weiter ist das Vorbringen des Beschwerdeführers, wonach die Beschuldigte arglistig Anstalten getroffen habe, damit gegen ihn, den Nichtschuldigen, eine Strafverfolgung herbeigeführt werde, unbegründet.