Das Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner Replik vom 11. Mai 2021, wonach die Beschuldigte wahrheitswidrig behauptet habe, dass das Tor kaputt und verbogen sei und überall Holzsplitter herumlägen, zielt ins Leere. Die Beschuldigte hat zwar tatsächlich zu Protokoll gegeben, dass sie Schäden am Tor festgestellt habe. Es sei kaputt, verbogen und das Holz sei gesplittert gewesen. Ferner habe das Tor nicht mehr mit dem Schlüssel geschlossen werden können. Man habe gesehen, dass das Holz beschädigt gewesen sei. Als sie es zugestossen habe und habe abschliessen wollen, sei es aufgegangen (S. 4 des Protokolls vom 7. September 2020 [PEN 18 437]).