Dem Beweisergebnis des Regionalgerichts Bern-Mittelland lässt sich eindeutig entnehmen, dass die Beschuldigte ihre Vermutung nicht gänzlich aus der Luft gegriffen hat. Weiter ist dem Beweisergebnis des Regionalgerichts Bern-Mittelland zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer die Lagerhalle betreten hatte, um ein Stromkabel zum weissen Lieferwagen zu ziehen. Lediglich die dem Beschwerdeführer vorgeworfene Sachbeschädigung erachtete das Regionalgericht Bern-Mittelland als nicht erstellt.