8 hungsform «wider besseres Wissen» um die positive Kenntnis der Unwahrheit der vorgebrachten Bezichtigung ergänzt wurde, was Eventualvorsatz ausschliesst (DELNON/RÜDY, a.a.O., N. 27 zu Art. 303 StGB). Nach dem Gesagten erweist sich das Vorbringen des Beschwerdeführers, wonach der Tatbestand der falschen Anschuldigung gänzlich eventualvorsätzlich begangen werden könne, als unbegrün-