Das Unternehmen G.________ AG habe ein Gerichtsverfahren gegen den Beschwerdeführer am Laufen, da dieser noch diverse Fahrzeuge auf dem Firmengelände widerrechtlich abgestellt habe. Sie gehe davon aus, dass der Lieferwagen ebenfalls dem Beschwerdeführer gehöre und dieser hinter den Einbrüchen stecke. Der Anzeigerapport vom 14. September 2016 deckt sich mit den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft sowie der Beschuldigten, wonach letztere die strittige Aussage am 2. September 2016 getätigt habe.