Die angeklagten Sachverhalte betreffend Sachbeschädigung und unrechtmässigem Entziehen von Energie seien aufgrund des geringen Schadens zwischenzeitlich verjährt gewesen, weshalb das Verfahren diesbezüglich eingestellt worden sei. Wie den Erwägungen des Regionalgerichts Bern-Mittelland zu entnehmen sei, sei dieses aufgrund von zahlreichen Beweismitteln unter anderem davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführer nach dem Verstellen des Fahrzeugs Probleme mit der Batterie festgestellt und hierauf die Lagerhalle betreten habe, um ein Stromkabel zum weissen Lieferwagen zu ziehen, um (höchstwahrscheinlich die Batterie zu versorgen).