Wie den Urteilserwägungen zu entnehmen ist, ist das Gericht beweismässig davon ausgegangen, dass C.________ nach dem Verstellen der Fahrzeuge auf seinem Betriebsgelände Probleme mit der Batterie festgestellt habe – was angesichts der damaligen Standzeit nicht weiter verwundere –, und hierauf die Lagerhalle der Nachbarliegenschaft betreten habe, um das fragliche Stromkabel anzuschliessen ([…]).