__ aufgebrochen und mittels eines Stromkabels die Batterie eines seiner Lieferwagen aufgeladen zu haben. Dass der Privatkläger nach eigenen Angaben offenbar erst am 27.06.2018 Aktenkenntnis erhielt (ein entsprechender Vermerk über den genauen Zeitpunkt der erfolgten Akteneinsicht ist den beigezogenen Akten des Regionalgerichts Bern-Mittelland leider nicht zu entnehmen), ist demzufolge irrelevant.