2 durch die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 23. November 2020 eingestellte Verfahren gegen die Beschuldigte den Verfahrensgegenstand. Soweit der Beschwerdeführer eine Strafverfolgung von Polizist D.________ (Ziff. 8 der Beschwerde vom 11. Dezember 2020) fordert und sinngemäss allfällige Anträge gegen den Polizisten E.________ (Ziff. 6 der Beschwerde vom 11. Dezember 2020) stellt, ist darauf nicht einzutreten. Soweit der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde Ausführungen zum Tatbestand der Irreführung der Rechtspflege macht (vgl. Ziff.