Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde wegen Verletzung der gesetzlichen Begründungspflicht nicht ein (Urteil des Bundesgerichts 1B_54/2021 vom 4. März 2021 E. 3). Mit Verfügung vom 7. April 2021 wurde der Beschwerdeführer erneut aufgefordert, innert 10 Tagen eine Sicherheitsleistung von CHF 2'000.00 zu bezahlen. Dem kam der Beschwerdeführer innert Frist nach. Mit prozessleitender Verfügung vom 20. April 2021 wurde der Generalstaatsanwaltschaft sowie der Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.______