1. Mit Verfügung vom 23. November 2020 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) geführte Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung, eventuell übler Nachrede und eventuell Verleumdung ein. Dagegen erhob der Straf- und Zivilkläger C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 11. Dezember 2020 Beschwerde.