__ durchgeführten Notfall-Eingriff sei das Risiko eines bleibenden Schadens im Sinne einer Funktionsbeeinträchtigung zielorientiert minimiert worden. Anschliessend habe es zwar erwiesenermassen einen komplexen Heilungsverlauf gegeben. Aus objektiver Sicht hätten die aufgetretenen medizinischen Probleme aber zielorientiert behandelt werden können. In den vorgelegten, dokumentierten Behandlungsschritten liessen sich keine Verletzungen einer geltenden objektiven Sorgfaltspflicht erkennen (Teil-Antwort 1 und 2 S. 9).