Das Spital G.________ hatte nach der ersten Nachedition (auf Ersuchen des Beschwerdeführers) am 21. Januar 2019 mitgeteilt, der Staatsanwaltschaft bereits sämtliche Unterlagen übermittelt zu haben. Falls Dokumente fehlen würden, seien diese genau zu bezeichnen. Das Inselspital stellte der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage am 26. Februar 2019 weitere Unterlagen (nebst dem Austrittsbericht einen Verlegungsbericht und mehrere Operationsberichte) zu.