Angesichts dieser Situation sei es nicht haltbar, eine Verletzung ärztlicher Sorgfaltspflichten gänzlich auszuschliessen. Mit den beantragten Beweismassnahmen (nochmalige Nachedition von medizinischen Akten beim Spital G.________ und beim Inselspital, Befragung von Dr. D.________ und weiterer behandelnder Ärzte des Inselspitals, Ergänzung des Gutachtens und Befragung des IRM-Gutachters) könne diesbezüglich auch heute noch Klarheit geschaffen werden.