Diese Auffassung wird durch die bundesgerichtliche Rechtsprechung bestätigt. Mit BGE 101 IV 28 schützte das Bundesgericht die Verurteilung eines Bauführers, der dafür hätte sorgen sollen, dass sich während Baggerarbeiten keine Arbeiter im Graben (der anschliessend einstürzte) aufhalten. In BGE 102 IV 100 prüfte das Bundesgericht, ob ein technischer Leiter hätte verhindern sollen, dass ein fünfjähriges Mädchen von einem automatischen Garagentor eingeklemmt