5.3.8 des Gutachtens), ist deshalb nicht ernsthaft in Frage zu stellen. Nach Durchführung verschiedener Untersuchungen (unter anderem detaillierte visuelle Analyse des Unfallschlittens und Durchführung von Belastungstests) kamen die Gutachter zum Schluss, dass die rechte Kufe mit hoher Wahrscheinlichkeit keine unfallrelevanten Vorbeschädigungen aufgewiesen, sondern im konstruktionstypischen Bereich gelegen habe (S. 27 Ziff. 5.4 des Gutachtens).