Für die Zuverlässigkeit des Versuchsaufbaus spricht auch der Umstand, dass die Schadensbilder des Referenzschlittens mit denjenigen des Unfallschlittens qualitativ weitgehend übereinstimmen. Die Bestätigung der Gutachter, wonach die Randbedingungen des Unfalls durch den Testaufbau in wesentlichen Zügen ausreichend realistisch simuliert worden seien (S. 25 Ziff. 5.3.8 des Gutachtens), ist deshalb nicht ernsthaft in Frage zu stellen.