Eine Ausnahme bildet der Auftrag zur Begutachtung an das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM), welcher vom 4. November 2014 datiert. Anstrengungen zur Ermittlung der verantwortlichen Personen bei der Schlittenvermietung wurden aber beispielsweise keine unternommen. Auch nach Eingang der beiden Gutachten