▪ Es seien die erforderlichen weiteren Abklärungen hinsichtlich der für die Vermietung des Schlittens an den Beschwerdeführer verantwortlichen Personen durchzuführen. ▪ Es sei der Auftrag an die EMPA für ein Ergänzungsgutachten zur Beantwortung der Fragen des Beschwerdeführers gemäss Eingabe vom 15. November 2017 zu erteilen und der Gutachter nach Vorliegen des Ergänzungsgutachtens anstelle einer nochmaligen schriftlichen Stellungnahme ergänzend mündlich einzuvernehmen. - alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge - »