Am 2. April 2012 wurde der Patient aus dem Spital G.________ entlassen und zwecks Beurteilung durch die plastische Chirurgie und Festlegung des weiteren Prozederes dem Inselspital Bern zugewiesen. Kurz nach seinem dortigen Eintritt, am 3. April 2012, wurde er ein weiteres Mal operiert und danach – unter anderem – regelmässig einem Débridement (Wundtoilette) unterzogen. Ausserdem waren weitere Operationen, namentlich Hauttransplantationen, nötig. Am 15. Mai 2012 wurde B.________ in gutem Allgemeinzustand nach Hause entlassen. Zu diesem Zeitpunkt waren insgesamt 13 Eingriffe durchgeführt worden. Nach seiner Entlassung war B.______