__ nicht sehen, ob die Schwerter tatsächlich weggeworfen worden waren (Z. 83 f. und 134 ff.). Deshalb handelt es sich letztlich nur um eine Annahme, die allenfalls zum (irrtümlichen) Schluss geführt hat, es könnten nicht die gleichen Schwerter sein. Zudem sagten sowohl er als auch sein Bruder G.________ anlässlich ihrer Erstbefragung noch aus, es habe sich bei den mutmasslichen Tatwaffen um ca. 1 Meter lange Schwerter gehandelt (vgl. Wahrnehmungsbericht der Kantonspolizei vom 28. Januar 2020). Diese Beschreibung trifft auf die anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Schwerter zu.